@gereg: Danke, @Community: Rückwirkung von AGBs (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Mittwoch, 08.01.2020, 12:43 (vor 1542 Tagen) @ gereg
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 08.01.2020, 12:45

Habe eine Fahrkarte Flex 1.Klasse von Bonn nach Köln. Habe ich damit Zugang zur Lounge in Köln

Danke erst einmal an gereg für den wertvollen Hinweis.

Liebe Community,

ruft doch dieser Beitragsbaum in die Erinnerung zurück, dass die Änderung mit dem Nicht-Zugang für Sparpreise vergleichsweise kurzfristig in Kraft getreten ist.

Für Super-Sparpreise gilt sie ja schon länger.

Gerade habe ich mit Erstaunen die neuen Zugangsregelungen auf der Webseite abgerufen:

Überraschende Änderungen in den AGB's der Bahn

Was mir bei dieser Regelung missfällt möchte ich in drei Teilen beschreiben:

1. Unzuverlässigkeit des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1

Trotz intensiven Verfolgens von Presseberichterstattung, Nachrichten etc. ist mir nirgends aufgefallen, dass diese Änderung der breiten Öffentlichkeit irgendwie kommuniziert worden wäre.

Und wenn, dann hätte diese Änderung eigentlich nur für ab dem Fahrplanwechsel gekaufte Fahrscheine gelten dürfen. Jeder, der bei einer Vorverkaufsfrist von 3 oder mehr Monaten vor dem 15.12.2019 gekauft hat, hat ja den Beförderungsvertrag zu den alten Bedingungen geschlossen.

Die Änderung gilt aber meiner Meinung nach nicht korrekt auch rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge.

@Bahn-Mitleser: Dieses Problem ist einfach dadurch zu beheben, dass das Wort "gekauft" ergänzt wird. Und den Mitarbeitern kommunizieren, dass es um das Kaufdatum geht.


2. Wie war das noch: Die Preise im Fernverkehr werden nicht erhöht?

Wenn ich bei gleichem vom Kunden bezahlten Euro-Betrag weniger Leistung anbiete, dann ist es eine indirekte Preiserhöhung.

Alle 1. Klasse Sparpreise, die zu den Öffnungszeiten der Lounges über eine der Lounge-Bahnhöfe führen, haben damit weniger Leistung.

Das Misserfolgs-Modell eingeschränkter Lounge-Zugang

Wer auch immer sich die Einschränkung ausgedacht haben mag, der ist weltfremd.

Wie soll das Unternehmen Kunden für sich begeistern, wenn selbst bei hoch emotionalen Fahrscheinen (wie einem selbst gekauften Zubringer 1. Klasse zu Flug oder Schiff) nicht einmal das kurzfristige Entspannen in der Lounge enthalten ist.

Zumal die Produktzuverlässigkeit im Fernverkehr nicht unedingt so hoch ist, dass ich als Kunde den knappesten aller Züge zum Flughafen-Bahnhof nehmen kann.

Jedenfalls wurden in den Zugangsbestimmungen auch die Rail & Fly etc. Tarife vergessen.


Kurz zusammengefasst: Weltfremd.

Verbesserungsvorschlag:
Wenn man denn schon unbedingt Geld sparen muss (warum eigentlich), dann sollte man den Lounge-Zugang für 1. Klasse "Nicht-Flex" Fahrscheine als Options-/Zusatzmodul anbieten.

Zur Übersicht die aktuellen Bedingungen:
Aktuelle Nutzungsbestimmungen auf der Webseite der DB AG, abgerufen am 08.01.2020

Schade, dass die Bahn hier wieder Kunden vergrault.

Für die kurze Strecke München->Salzburg bedeutet dies, dass es gar kein attraktives, loungefähiges Angebot mehr gibt. Wer zahlt denn schon für 2 Personen hin und zurück 280 Euro für einen Tagesausflug am Samstag....

Mein Vorschlag: Entschuldigen und nachbessern!

Traurige Grüße

GUM

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