Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 19.12.2019, 02:05 (vor 2347 Tagen) @ WbuIV

Also in meinem § 13 UStG steht:
... Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,"

Und weiter im UStG § 27 (Allgemeine Übergangsvorschriften):
"(1) Änderungen dieses Gesetzes sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze ... anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Das gilt für Lieferungen und sonstige Leistungen auch insoweit, als die Steuer dafür nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 ... vor dem Inkrafttreten der Änderungsvorschrift entstanden ist. Die Berechnung dieser Steuer ist für den Voranmeldungszeitraum zu berichtigen, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird."

Aber vielleicht bekommt die DB ja eine Sonderbehandlung und der genannte Paragraf gilt dann nur eingeschränkt (z.B. nur für Zeitkarten oder was weiß ich).

Inwieweit die DB vertragsrechtlich verpflichtet bzw. berechtigt sein wird, zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erstatten, dürfen die Fachleute beantworten.

Die Umsatzsteuererstattung für bestimmte BC 100 wird die Mitte November zitierte Leipziger Bahnagentur jedoch nicht frei erfunden haben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum