Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix (Allgemeines Forum)

WbuIV, Mittwoch, 18.12.2019, 14:04 (vor 2348 Tagen) @ Power132
bearbeitet von WbuIV, Mittwoch, 18.12.2019, 14:06

als Rechtsanspruch gibt es m. E. keinen für Vorauszahler. Die Umsatzsteuer wurde mit der Rechnungsstellung fällif und war spätestens im Folgemonat anzumelden. Auch Vertragsrechtlich geht m. E. nix: Mit so einer Entwicklung konnte die Bahn auch lange nicht rechnen. Von einer arglistigen Täuschung oder so etwas in der Richtung ist auch nicht auszugehen, schon gar nicht weil die Bahn ja keinen Vorteil hat. Die kassierte Umsatzsateuer musste sie abdrücken an den Staat.

Man kann die Situation auf freiwilliger Basis mit irgendwelchen Gutscheinen verschönern.Wäre aber echte Kulanz.


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