Wo war hier die Straftat? (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Montag, 09.12.2019, 10:29 (vor 1572 Tagen) @ mdln

Du bist also dafür, das Straftäter nicht verfolgt werden?

Fuer eine Straftat muss Vorsatz vorliegen.
Fuer mich liesst sich das hier nach Vertueddeltheit.
Zivilrechtlich belangbar, strafrechlich nicht.

Und im Zweifel gilt: Eine Tat sollte erst dann als Straftat bezeichnet werden, wenn rechtskraeftig nach Wuerdigung der Umstaende und beteiligten festgestellt.

Alles andere ist Pauschalverurteilung, die gefaehrlich ist, weil sie es leicht macht durch unabsichtliche Affekte, aber auch Willkuer, z.B. auch ueber Denunziationen, Leute als Straftaeter abzustempeln.


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