Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
ab und an kaufe ich mit EDEKA/REWE Geschenkgutscheinen am DB-Automaten Nahverkehsflexpreise (im verbund- bzw. landestariflosen Niemandsland). Entsprechend steht als Zahlungsmittel "GUTSCHEIN" drauf.
Normalerweise lassen sich diese Flexpreise im Reisezentrum problemlos anonym direkt vor Ort erstatten (gegen Ausstellung eines neuen Gutscheins). Dabei wird das Ticket mittels Stempel und Unterschrift des MA entwertet, die Auftragsnummer irgendwie ins System eingegeben und anschließend der neue Gutschein erstellt.
Dabei sind mir schon mal zwei Unterschiede aufgefallen: Mal wird als neuer Gutschein ein "Geschenkgutschein" ausgestellt (folgerichtig mit 5-jähriger Gültigkeit), der unten als Zahlungsmittel "BARZAHLUNG" eingetragen hat. In den meisten Fällen hat man jedoch einen Gutschein mit der Aufschrift "GUTSCH. RESTW. FGR" mit nur einjähriger Gültigkeit ausgestellt (unten steht noch "Fahrgastrechte-Formular-Nr.: 0" und "Keine Erstattung"). Es handelte sich jedoch definitiv in beiden Fällen bei der Bezahlung um identische Geschenkgutscheine aus der selben Aktion bei Edeka.
Woran liegt das? Wäre nicht eigentlich der Geschenkgutschein die richtige Gutscheinart? Falls die zweite Variante wirklich falsch ist, was machen die Bediener dabei falsch?
Gesten hatte ich dann noch eine Variante 3, die mich sehr verwirrt hat: Die Bedienerin im RZ Nürnberg hat erstmal wie 7 Tage Regenwetter drei geblickt, als ich mein Anliegen vorgetragen habe. Dann hat sie ungefähr zwei Minuten lang das Ticket angeschaut und vor sich hin gesagt "Was fährt dort denn überhaupt?" (Ist doch für eine Erstattung irrelevant?, oder?) dann irgendwas in einem Handbuch nachgelesen und letztendlich ein Papierformular "Fahrpreiserstattung" herausgekramt, welches ich oben mit Name und Anschrift befüllen sollte.
Anschließend zahlte sie mir den Gutscheinwert in bar (!) aus, wofür ich nochmals eine Quittung unterzeichnen musste. Es handelte sich dabei übrigens nicht um einen sehr geringen Gutscheinwert (z.B. unter 5 Euro), wo die Barauszahlung normal ist.
Das kann ich mir jetzt gar nicht erklären, da ja eigentlich Geschenkgutscheine nie in bar ausgezahlt werden, da ich ja auf diese Weise einen Gewinn eingefahren habe (nämlich in Höhe des ca. 17%-igen Edeka-Rabatts).
Da hier ja auch einige Mitarbeiter von DB Vertrieb oder zumindest mit vertieften Kenntnissen mit der DB-Vertrieb-Software unterwegs sind, wollte ich mal nachfragen ob es da vielleicht eine allgemeine neue Vorgehensweise gibt oder das Vorgehen doch ein Irrtum war...
Viele Grüße
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bahnfahrerofr.,
29.11.2019, 14:11
- Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises - sibiminus, 29.11.2019, 16:02
- Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises -
JeDi,
29.11.2019, 16:15
- Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises -
bahnfahrerofr.,
29.11.2019, 21:56
- Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises -
611 040,
30.11.2019, 03:51
- Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises - JeDi, 04.12.2019, 06:58
- Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises - JeDi, 04.12.2019, 06:57
- Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises -
611 040,
30.11.2019, 03:51
- Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises -
bahnfahrerofr.,
29.11.2019, 21:56
- Seltsames bei Ausgabe von Restwertgutscheinen vom Automaten. - martarosenberg, 30.11.2019, 11:43
- Einfache Lösung -
danielausberlin,
01.12.2019, 11:24
- Einfache Lösung wenn man noch nie "draussen" war. - br752, 02.12.2019, 20:00