Sollte auf beiden Strecken kein Problem sein (Allgemeines Forum)

numi, Donnerstag, 21.11.2019, 22:35 (vor 1608 Tagen) @ Celestar

Sowohl auf der Spessartrampe sowie auch im zukünftigen Rastatter Tunnel sollte das kein Problem sein.

Auf kürzeren Rampen gelten normalerweise keine zusätzlichen Einschränkungen, weil der Zug genug Schwung hat um die kurzen Abschnitte überbrücken zu können. Es wird dann signaltechnisch sichergestellt, dass die Züge auf dem steilen Abschnitt nicht anhalten müssen. Daher halte ich die Aussagen in dem Artikel auch für falsch.

Auf der Spessartrampe war das Problem ein anderes. In einem der Bauzustände konnte es tatsächlich vorkommen, dass Züge in der Steigung signaltechnisch zum stehen gebracht wurden, diese konnten dann nicht mehr Anfahren. Seit vollständigem Abschluss der Bauarbeiten besteht dieses Problem jedoch nicht mehr. Wie man in den gängigen DB Medien nachschauen kann (wahrscheinlich am einfachsten im Trassenfinder), ist die Zughakenlast für die Spessartrampe die gleiche wie für alle anderen 12,5 Promille Strecken. Der kurze 21 Promille Abschnitt hat keine Relevanz. Es ist zu erwarten, dass auch bei den Rampen des Rastatter Tunnels die erlaubte Last genauso sein wird, wie auf den flacheren Abschnitten der Strecke.


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