Differenzen zw. BRH und Politik absolut verpflichtend (Allgemeines Forum)

WbuIV, Donnerstag, 14.11.2019, 16:58 (vor 1615 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von WbuIV, Donnerstag, 14.11.2019, 16:59

"Sie haben auch genau so wenig Zugriff auf weitere Quellen wie Du und Du."

So So:

Meine Gesetzessammlung sagt: BHO


§ 94
1) Der Bundesrechnungshof bestimmt Zeit und Art der Prüfung und läßt erforderliche örtliche Erhebungen durch Beauftragte vornehmen.
(2) Der Bundesrechnungshof kann Sachverständige hinzuziehen.

§ 95 Auskunftspflicht
(1) Unterlagen, die der Bundesrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist zu übersenden oder seinen Beauftragten vorzulegen.


§ 91 Prüfung bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung
(1) Der Bundesrechnungshof ist vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung berechtigt, bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zu prüfen, wenn sie

(,,,,)

(4) Bei den juristischen Personen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 4 erstreckt sich die Prüfung auf die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung. Handelt es sich bei der juristischen Person des privaten Rechts im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 4 um ein Unternehmen, erfolgt die Prüfung unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze.


Die Lesen nicht einfach die Bildzeitung und schauen Unterschichten-TV um sich dann was auszudenken. Da herrscht Auskunftspflicht der Behörden - auch der Bahn AG. Die bekommen notfalls jeden Fitzel Papier vorgelegt wenn sie das wollen. Und die kaufen sich für spezielle Dinge richtige Experten ein. Das Jahresbudget 2018 lag bei 148.779.000 EUR. Nur für das Lesen öffentlicher Quellen und Schreiben völlig wirrer Berichte?

Aber wahrscheinlich bist Du ein absoluter Experte in Bundesrecht.


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