Fahrkarten Bordverkauf im Nahverkehr? (Fahrkarten und Angebote)

Max64, Freitag, 01.11.2019, 17:12 (vor 2336 Tagen) @ Norddeich

das ist lt. DB BB aber zu unterscheiden


nämlich einerseits
"Statt des erhöhten Fahrpreises kann der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten (einschließlich Übergang/Umweg) stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zahlen..."

und andererseits:
"War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, hat der Reisende statt des Bordpreises nur den Flexpreis...zu zahlen."


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