entscheidet im SPNV der Aufgabenträger (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 30.10.2019, 13:02 (vor 2335 Tagen) @ 611 040

ob im SPNV ein Bordverkauf zulässig oder sogar gefordert ist entscheidet der Aufgabenträger/Besteller im SPNV. In BaWü findet zB in der Schwarzwaldbahn Karlsruhe-Konstanz noch ein Bordverkauf statt, das steht dort so im Verkehrsvertrag.

Ist der nicht mit Fahrplanwechsel 2018 weggefallen?


Kann das sein das du den Snack-Bordverkauf meinst ? ;)
Der war nämlich eine Besonderheit auf der Schwarzwaldbahn, und ist zum Fahrplanwechsel 2018 (oder war's schon 2017?) leider weggefallen.

Der Trolley ist schon 12/16 weggefallen.

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Weg mit dem 4744!


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