entscheidet im SPNV der Aufgabenträger (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 29.10.2019, 22:48 (vor 2333 Tagen) @ ffz

ob im SPNV ein Bordverkauf zulässig oder sogar gefordert ist entscheidet der Aufgabenträger/Besteller im SPNV. In BaWü findet zB in der Schwarzwaldbahn Karlsruhe-Konstanz noch ein Bordverkauf statt, das steht dort so im Verkehrsvertrag.

Ist der nicht mit Fahrplanwechsel 2018 weggefallen?

Auch zB im VBB(teilweise zumindest Klassenwechsel) und bei Trilex gibt es Bordverkauf.

Im VBB findet grundsätzlich kein Bordverkauf statt. Der VBB-Tarif kennt auch keinen Klassenwechsel, dieser ist ein Haustarifangebot von DB Regio, ODEG und Bayrischer Oberlandbahn.

Der Verkauf von Haustarifangeboten (auch: BBDB) findet m.W. bei allen VU in Berlin und Brandenburg im Fahrzeug statt.

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Weg mit dem 4744!


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