TZ 111 (Aktueller Betrieb)
Manchmal ist es ja mit einmal rauf und runter fahren nicht getan um neue Komponeten und ihren Einfluss auf den Rest des Fahrzeugs kennen zu lernen ;-)
Und Probefahrten kann man auch ohne Zulassung / Inbetriebnahmegenehmigung machen, bei Vorlage gewisser ggfs. notwendiger Nachweise bei EBA lassen die auch ein Fahrzeug fahren, das keine Zulassung hat. Darf halt nur die Eisenbahnsicherheit nicht gefährden ;-)
Ah ok, weißt du denn, wie das am Beispiel des Tz 111 abläuft? Ist dessen Zulassung mit dem Unfall im Landrückentunnel erloschen und muss die Garnitur nach der Instandsetzung wieder völlig neu zugelassen werden?
Wie das konkret beim Tz 111 genau aussieht kann ich dir nicht sagen, aber da ein Einbau anderer Stromrichter schon ein erheblicher Eingriff ins Fahrzeug ist, wird man mit Sicherheit eine neue Inbetriebnahmegenehmigung brauchen (wen's interessiert: §9 TEIV ;-))
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Grüße,
Sese
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