nicht riskant (Allgemeines Forum)

Henrik, Samstag, 24.08.2019, 17:08 (vor 2465 Tagen) @ Frecciarossa

Solange das EBA an seiner Sichtweise festhält, dass DB und Flixtrain keine "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" haben, ist der Erstattungsanspruch sehr unsicher.

wie kommst Du darauf?
Hier wurde gegenteiliges vom EBA berichtet, zudem spricht Flixtrain selbst nicht von "vergleichbaren Beförderungsbedingungen".

Nach dieser Lesart hat man nur Anspruch auf Beförderung mit der nächsten Flixtrain-Verbindung

das steht genau wo?

https://www.flixtrain.de/fahrgastrechte


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum