Riskant (Allgemeines Forum)

Frecciarossa, Samstag, 24.08.2019, 15:28 (vor 2465 Tagen) @ Alibizugpaar

Solange das EBA an seiner Sichtweise festhält, dass DB und Flixtrain keine "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" haben, ist der Erstattungsanspruch sehr unsicher. Nach dieser Lesart hat man nur Anspruch auf Beförderung mit der nächsten Flixtrain-Verbindung und wenn es um die letzte (oder einzige) Verbindung des Tages geht, auf Hotelübernachtung oder Ersatzbeförderung bis max. 80 €.


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