Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket (Allgemeines Forum)

Tino, Donnerstag, 11.07.2019, 21:22 (vor 1762 Tagen) @ KBD_1880
bearbeitet von Tino, Donnerstag, 11.07.2019, 21:25

Das mag lukrativ klingen, allerdings begehre ich die 25% ja nur aufgrund der erheblichen Unannehmlichkeiten die mir im Laufe meiner FV-Fahrt entstanden sind, weshalb ich der Meinung bin, dass mir die Ansprüche nebeneinander zustehen.

Entschädigung ≠ Erstattung

Sorry hättest Du in der Schule aufgepasst, dann müsstest Du hier nicht fragen. Also für Dich zum mitschreiben.

Fahrkarte wird dir durch die NRW Mobilitätsgarantie komplett ersetzt. Der Fahrkartenwert wäre danach als 0,00 €. Und jetzt kommt wie gesagt Mathematik ins Spiel. Und damit meine ich nicht die höhere. Denn 25% von Betrag X sind immer 1/4. Also bekommst Du 1/4 von NICHTS wieder. Hoffe Du hast es jetzt verstanden.

Die Fahrgastrechte gemäß EU richten sich nämlich bei der Eisenbahn nach dem Fahrkartenwert und nicht wie in der Fliegerei an einem Betrag X aufsteigend je Entfernung und Flugzeit (außer Zeitkarten).


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