Fragen zu Fahrgastrechten (konkreter Fall) (Allgemeines Forum)

cyberle, Düsseldorf, Mittwoch, 03.03.2010, 15:46 (vor 5989 Tagen) @ liebe70


Das sollte so sein. Falls nicht, hier ist der Link zum EBA, der Kontrollbehörde des SC Fahrgastrechte, nebst Link zum Beschwerdeformular. Ein User berichtete bei DSO von seinen Erfahrungen mit den SC Fahrgastrechte, die ihm eine berechtigte Entschädigung verweigerten. Er wandte sich ans EBA, bekam das Beschwerdeformular zugeschickt und schickte dieses ausgefüllt zurück. Wie das SC Fahrgastrechte danach reagierte, schilderte er ebenfalls bei DSO.

Gruß, Ralf

Meiner Meinung nach sollten diese Leute andere Aufgaben durchführen, und nicht mit so belanglosem Zeugs aufgehalten werden.


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