Problem vielschichtig und Expertenwissen erfordernd! (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Mittwoch, 01.05.2019, 22:34 (vor 2525 Tagen) @ SEE 238
bearbeitet von Bahngenießer, Mittwoch, 01.05.2019, 22:36

Das Problem, wie man weiterlösen soll, wenn man über den Geltungsbereich seiner Zeitkarte hinausfährt, ist sehr, sehr vielschichtig. Denn die Regelungen sind in den verschiedenen Verkehrsverbünden sehr unterschiedlich. Es gibt viele Fallstricke. Dazu sind manche Vorschriften auch auslegungsbedürftig.

Durch die sicher bei (fast) allen Verkehrsverbünden zu findende pauschale Regelung in den Tarifbestimmungen des Verbundes, dass der Verbundtarif nicht für verbundüberschreitende Fahrten gilt, wird man meines Erachtens nicht ausschließen können, dass man den Zug für zwei aufeinander folgende Fahrten (von A nach B und von B nach C) benutzt.

Wenn die Tarifbestimmungen es nicht ausdrücklich erlauben, sollte man aber nicht einen Bahnhof als Grenzbahnhof wählen, der vom benutzten Zug durchfahren wird. Vor allem darf man für die anschließende Fahrkarte nicht einfach den auf den Grenzbahnhof folgenden Bahnhof als Startbahnhof wählen oder das folgende Tarifgebiet als Starttarifgebiet.

Das Aneinander-Stückeln von Fahrkarten zwei verschiedener Verbünde kann allerdings eventuell ausgeschlossen sein. Vielleicht ist dann stattdessen eine Fahrkarte nach dem Ländertarif oder nach dem Tarif von DB-Regio erhältlich. Im Zweifelsfall würde ich bei kompetenten Verkaufsstellen vor Ort nachfragen.

In Nordrhein-Westfalen hat man versucht, besonders kundenfreundlich zu verfahren.

Man kann bei verbundübergreifenden Fahrten wählen zwischen
a) "Expertenregelung" (Benutzung einer Einzel-, Mehrfahrten- oder Tageskarte des angrenzenden Verbundes vom letzten Bahnhof innerhalb des Zeitkarten-Geltungsbereiches bis zum Zielbahnhof): Die Fahrkarte des angrenzenden Verkehrsverbundes muss sich der Fahrgast aber entsprechend vorher besorgen, sofern sich im Zug keine Fahrkartenautomaten befinden. Die Entwertung ist aber bereits beim Einsteigen (im Fremdverbund) zulässig und notwendig.
b) Das "Einfach-Weiter-Ticket" zum Pauschalpreis (z. B. 6,80 EUR für Erw. 2. Kl., einf. Fahrt) berechtigt Zeitkarteninhaber zu verbundübergreifenden Anschlussfahrten.
Für Fahrten von und zum westfälischen Bereich ist jedoch anstelle des Einfach-Weiter-Tickets bis auf weiteres noch das relationsbezogene NRW-Anschluss-Ticket zu lösen.


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