Quellenangabe und Frage an Liebe70 (Allgemeines Forum)

Ozzwald, Sonntag, 21.02.2010, 17:15 (vor 5999 Tagen) @ jotxl
bearbeitet von Ozzwald, Sonntag, 21.02.2010, 17:19

Das ganz ist in den BB Personenverkehr im Abschnitt 9 beschrieben

9.1 Weiterbeförderung/Fahrpreiserstattung
9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte
der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof
gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich
die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung
bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der
Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt. Er
kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen.
Die Benutzung eines
reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.


Frage mich nur, warum sich das noch nicht überall rumgesprochen hat ? @ Liebe70


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