Bahn-Einzelreisende würden aber auch komisch gucken (Fahrkarten und Angebote)

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 17.02.2019, 16:56 (vor 2591 Tagen) @ agw
bearbeitet von Alibizugpaar, Sonntag, 17.02.2019, 16:57

Meinetwegen kann man eheähnliche Partnerschaften bahntariflich Verheirateten gleichstellen, wenn Kinder vorhanden sind und diese Familien'situation' amtlich dokumentiert ist. Eheleute müssen ja auch zum Standesamt.

Ob die bestehenden Altersgrenzen bei Kindern sinnvoll festgesetzt sind (freie Mitnahme, zum Viertel- oder Halbpreis, warum Tarifgrenze bei 14 und nicht bei 12 oder 16 Jahren?), da fehlt mir jede Fantasie. Logisch hätte ich gefunden die Familienrabatte bis zur Volljährigkeit des Kindes zu gewähren.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797


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