Rechtslage unklar (Reiseberichte)

Ösi, Sonntag, 25.11.2018, 01:10 (vor 2673 Tagen) @ Alibizugpaar

Bis vor etwa einem Monat galt, dass Reisezeiten gesetzlich nur dann Arbeitszeiten sind, wenn die Reise entweder während der üblichen Arbeitszeiten erfolgte oder während der Arbeit keiner anderen Beschäftigung nachgegangen werden kann. Also wenn z.B. im Zug Mails beantwortet oder Dokumente gelesen werden mussten, oder ein Pkw gesteuert werden musste.

Jetzt gibt es aber ein Urteil des BAG im Hinblick auf einen Einzelfall (Dienstreise nach China), dass Reisezeit auch in anderen Fällen Arbeitszeit ist.

Allerdings gibt es noch keine ausführliche schriftliche Begründung, sodass es unklar ist, ob das Urteil auf einer bestimmten Regelung im Tarifvertrag fußt oder auf dem Gesetz, und ob es auch auf Inlandsreisen und andere Konstellationen anwendbar ist.

Aber eigentlich müsste Blaschi in diesem Fall wie ein Außendienstler behandelt werden, da seine Reisen zu seiner Hauptleistungspflicht gehört (Fahrgastzählen ohne Reisen geht nicht). In diesem Fall waren auch bisher schon alle Reisezeiten Arbeitszeit.

Soweit mein Rechtsverständnis. Endgültige Klärung gibt es natürlich nur, wenn Blaschi seinen Arbeitgeber verklagt und das Entgelt für die Reisezeit einfordert, und das beim BAG landet.


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