Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen? (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Donnerstag, 22.11.2018, 16:16 (vor 2675 Tagen) @ Hansjörg

Die angeführten b) und c) aus Art. 16 VO 1371/2007 beziehen sich ja auch auf eine bereits angetretene Fahrt.

Wie gesagt, wenn man alleine den deutschen Wortlaut zur Hand nimmt, könnte man das so verstehen. Unter Berücksichtigung der praktischen Wirksamkeit der Verordnung ist der angeführte Artikel aber bereits vor Fahrtantritt anwendbar. Nur so wird der Fahrgast effektiv geschützt. Du möchtest doch nicht etwa behaupten, dass der Fahrgast stets die planmäßige Abfahrzeit oder gar die verspätete Abfahrt des Zugs abwarten müssen, um von seinem recht nach Art. 16 Gebrauch machen zu können... Die englische Sprachfassung spricht überdies wie gesagt von einer continuation und einem re-routing. Jedenfalls das re-routing enthält keinerlei Aussage zum Gültigkeitszeitraum. Und dass die Aussagen der DB nicht gesetzeskonform sind, ist ja nichts Neues. Ist aber auch verständlich, da die Verspätungsprognose so eine Fahrkarte generiert, die noch flexibler als jedes Flex-Ticket ist.


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