Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen? (Fahrkarten und Angebote)

Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 13:35 (vor 2676 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 22.11.2018, 13:37

So sieht die Bahn das auch. Nur wohl mit der Einschränkung: "Nur am Gültigkeitstag der Fahrkarte und am nächsten Tag bis 10 Uhr."


Diese Einschränkung betrifft den originären Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte, d.h. ohne die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte. Fährt der Fahrgast hingegen auf Grundlage der Verspätungsrechte, kann es praktisch fahren wann er möchte.

Er kann fahren wie er möchte in Bezug auf die Strecke, aber nicht in Bezug auf ein von der Fahrkarte abweichendes Datum.

Deine Aussage passt nicht zur Aussage der DB:

Die Zugbindung ist nur für den, auf der Fahrkarte eingetragenen Geltungstag aufgehoben. Die Reise am Tag davor ist nicht möglich. /ka

Die angeführten b) und c) aus Art. 16 VO 1371/2007 beziehen sich ja auch auf eine bereits angetretene Fahrt.


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