Auch hier meine Frage. Wo steht das mit anderen Tagen? (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Donnerstag, 22.11.2018, 11:35 (vor 2676 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von mmandl, Donnerstag, 22.11.2018, 11:36

Hier:

Art. 16 VO 1371/2007:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen

[…]

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder

c)der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.


Relevanter Zeitpunkt ist demnach der Zeitpunkt, zu dem "vernünftigerweise davon ausgegangen werden [muss], dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird". Dies kann auch schon weit vor dem geplanten Fahrtantritt sein. Dann kann der Fahrgast "bei nächster Gelegenheit" oder "zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" die Fahrt fortsetzen bzw. weiterreisen. Wie ein Blick in die englische Sprachfassung ("continuation or re-routing") und eine Auslegung nach Sinn und Zweck ergibt, besteht das Recht auch schon vor Fahrtantritt.


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