Mär vom Räumungsgutschein (mit ?) (Allgemeines Forum)

Tino, Montag, 29.10.2018, 16:55 (vor 2703 Tagen) @ Proeter

Danke schon mal. Dazu noch ein paar Fragen.

Im Zug gibt es eine Durchsage.

Wie gesagt - die gab es bei meinen Räumungen noch nie. Ist der ZuB grundsätzlich dazu verpflichtet? Oder gibt es sogar Situationen, in denen er gar keine Durchsage machen darf, weil es eben keine Gutscheine geben soll?

Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ausschließlich im Reisezentrum und nicht an der DB Information.

Was ist, wenn zum betreffenden Zeitpunkt an dem Bahnhof kein Reisezentrum geöffnet ist?

Im RIS ist ein entsprechender Hinweis vermerkt.


Dann bleiben ja noch die beiden anderen Fragen, also wie weise ich nach, dass ich aus DIESEM Zug FREIWILLIG ausgestiegen bin?

Der Zugchef bekommt bei einer Überbesetzung per RIS Communicator den Hinweis an welchen Bahnhöfe die Ausgabe stattfinden. Erst dann darf er die entsprechende Ansagen machen.

Mir ist kein Fall bekannt dass das Reisezentrum geschlossen war als Gutscheine ausgegeben werden sollten. Den Überbesetzungen gibt es in der Regel nur tagsüber und da sind die Reisezentren geöffnet (außer bei Betriebsversammlungen).

Und ein Nachweis brauchst Du nicht. Bei Sparpreisen ist es klar weil die Zugnummer aufgedruckt ist. Bei Flexpreisen sollte natürlich die Reaktion stimmen. Und es gibt einen Stempel dass man in den besagten Zug nicht mehr einsteigen darf


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