Social media-Auskünfte (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Dienstag, 16.10.2018, 22:52 (vor 2721 Tagen) @ JeDi

Da kriegste teilweise echt die wildesten Antworten.

https://community.bahn.de/questions/1762281-erstattung-fahrgastrechte-kopie-bc100-nachs...

- Warum muß man beim Fahrgastrechteformular eine Kopie der BC100 einreichen (und dafür extra zum Copyshop laufen), wo der Bahn doch alle meine BC-Daten vorliegen? Antwort: Aus Datenschutzgründen sind die BC-Daten für die Sachbearbeiter nicht abrufbar. Nachfrage: Wenn ich aber doch gezwungen bin alle diese meine Daten einreichen zu müssen (von meiner Adresse über Bahncard-Kopie bis zur Bankverbindung -alles-, sonst keine Erstattung), was soll da der Unterschied in Sachen Datenschutz sein? Antwort: Keine.

Die Antwort passt

Nein, sie ist - wie beim SM-Team so oft - falsch. BahnCard 100-Nummer und Geburtsdatum reicht.

in beiden aufgeführten Fällen war nie die Frage, welche Daten reichen - wo siehst Du da dann genau eine falsche Antwort?
Widersprochen hast Du nicht.
In beiden Fällen wurden sie vom SC FGR aufgefordert, Kopien zu schicken - falsch von denen?


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