Social media-Auskünfte (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Dienstag, 16.10.2018, 22:31 (vor 2713 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von Henrik, Dienstag, 16.10.2018, 22:33

Da kriegste teilweise echt die wildesten Antworten.

https://community.bahn.de/questions/1762281-erstattung-fahrgastrechte-kopie-bc100-nachs...

- Warum muß man beim Fahrgastrechteformular eine Kopie der BC100 einreichen (und dafür extra zum Copyshop laufen), wo der Bahn doch alle meine BC-Daten vorliegen? Antwort: Aus Datenschutzgründen sind die BC-Daten für die Sachbearbeiter nicht abrufbar. Nachfrage: Wenn ich aber doch gezwungen bin alle diese meine Daten einreichen zu müssen (von meiner Adresse über Bahncard-Kopie bis zur Bankverbindung -alles-, sonst keine Erstattung), was soll da der Unterschied in Sachen Datenschutz sein? Antwort: Keine.

Hinsichtlich des Datenschutz macht es keinen Unterschied, ob das SC FGR nur eine Angabe anfragen würde oder ganz viele von der DB - es ist schlicht nicht zulässig diese Daten weiterzugeben.
Die Antwort passt, klingt plausibel, nicht gerade wild. Wo ist da Dein Verständnisproblem?
enstprechend hatte dort bei obiger Anfrage jemand geantwortet - der is nicht vom DB-team, wenngleich bestätigt.

(man muss nicht extra dafür zum Copyshop laufen. ;) )

vgl. auch
https://community.bahn.de/questions/1535824-fahrgastrechteformular-bc100-kopie-bc-notwe...

- Warum kann man mit BC25 und BC50 ein Onlineticket mit Railplus buchen, nicht aber mit BC100? Antwort: Wahrscheinlich ist dies bei BC100-Kunden nicht ausreichend gefragt. Nachfrage: Sie meinen BC25 und BC50 fahren öfter ins Ausland als BC100? Warum bietet die kleine Niederländische Staatsbahn dies dann für deutsche Kunden an? Antwort: Keine.

Zum in der Pfeife rauchen...

Du musst aber zugeben, dass die Antwort sehr naheliegend erscheint, nicht gerade wild.
hinreichende Antworten dazu gabs hier im Forum.


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