Bordpreis steigt von 12,50 auf 19 Euro (Allgemeines Forum)

Gast, Freitag, 05.10.2018, 20:46 (vor 2777 Tagen) @ rainman51

Als Juristerei-Unkundiger frage ich mich:
- Was ist hier mit dem Wucherparagraphen 138(2) aus dem BGB? "Auffälliges Mißverhältnis zur Leistung" und "Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit [...]" liest sich, als könnte er auf einen Preis von 19 Euro für Fahrkartenausstellung im Zug zutreffen.
- Die EVO erwähnt in §9 einen Anspruch auf Ausgabe einer Fahrkarte, welcher erst 5 Minuten vor Abfahrt erlischt (und nicht auf Besitzer bestimmter Geräte oder Leute, die besonders schnell Automaten bedienen oder vom Automaten zum entfernten Gleis rennen können, beschränkt ist). Was hat es für Folgen, wenn die Bahn diesen Anspruch des Reisenden mißachtet, indem beispielsweise zwar ein Automat vorhanden ist, der Reisende, welcher rechtzeitig 6 Minuten vor Abfahrt am Bahnhof ist, jedoch nicht augenblicklich drankommt oder zwar gleich drankommt, aber einfach nicht schnell genug ist, um seinen Zielbahnhof Braunschweig-Gliesmarode einzutippen, das ganze weitere Prozedere zu durchlaufen und dann noch vom Automaten im Bahnhofsgebäude durch die Unterführung zu seinem Zug auf Gleis 6 zu rennen?


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