JAEIN ist schon richtig. (Fahrkarten und Angebote)

Ozzwald, Dienstag, 26.01.2010, 23:12 (vor 6037 Tagen) @ fabs
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 26.01.2010, 23:16

Anspruch hast du nicht.

Reisekette und Ansprüche gelten nur für eine FK.

Auch das Stückeln von FK ist ansich nicht erlaubt (aber in der Praxis dennoch gemacht).

Im Prinzip könnte jeder Kunde am Bahnhof x kommen und sagen:

Der Zug xy hatte verspätung, ich möchte und muss nen anderen nehmen (als in der Zugbindung vorgesehen).

Man könnte annehmen, ok, das war so. Aber ein findiger Kunde könnte im Netz schauen (wenn er z.B. noch in einer Besprechung ist die länger dauert als geplant), welchen Zug er als Ausrede nehmen kann.
Hoffe ihr versteht was ich meine.


Aber so ganz genau wird man das nicht nehmen, sofern du am ServicePoint erscheinst.
Beim Zub bin ich mir nicht sicher. Klar kann man es nachschauen, aber ein Zub ohne den Communicator müsste zum Zf oder anderen gehen, und diesen bitten das zu prüfen, ob der Zug xy wirklich verspätung hatte.

Deswegen ist es ansich immer besser, wenn man nen "Stempel" vom Point hat.
Das ist für den Kunden und auch das Zub einfacher und besser.


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