Tarif gelesen? (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Samstag, 09.06.2018, 17:57 (vor 2834 Tagen) @ musicus

Quatschkopf. Nicht einschlägig oder für ihn. Tertium non datur.

Warum soll angesprochene Vorschrift nicht einschlägig sein? Inwiefern geht die Auslegung Hopper-Ticket nutzen und dann sein Leben lang nicht mehr Bahn fahren können zulasten des Verwenders der AGB? Wird immer grotesker hier.


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