Tarif gelesen? (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Samstag, 09.06.2018, 16:25 (vor 2834 Tagen) @ musicus

Was du mit dem BGB-Paragraphen willst, erschließt sich dennoch nicht.

Die Auslegung, man dürfe nur ein Mal das Hopper-Ticket nutzen und dann sein Leben lang nicht mehr Bahn fahren, geht aber eben nicht zulasten des Verwenders der AGB.

Der spräche - falls einschlägig - ja eher für seine Position.

Falsch.


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