Tarif gelesen? (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Freitag, 08.06.2018, 19:48 (vor 2840 Tagen) @ Ösi

Gar nicht. §305c Abs. 2 BGB gilt. Und mit dem lässt sich deine Mutmaßung nicht in Einklang bringen. Mit anderen Worten: deine Auslegung ist weder die beabsichtigte noch rechtlich haltbar. Würde sich auch erschließen, hätte man den Tarif - oder zumindest die Angebotsseite auf Bahn.de - gelesen.


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