Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit? (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 23.03.2018, 11:54 (vor 2923 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von musicus, Freitag, 23.03.2018, 11:58

Zwei Fahrscheine (zu untersch. Zeitpunkt an untersch. Orten) gekauft:

Fahrschein A Internationale Nahverkehrsfahrkarte (Wert von nur wenige Euro)
Fahrschein B (ab hinter der Grenze) IC Sparpreis quer durch Deutschland (Wert ca. 20 €)

Es kam wie es kommen musste:
Klassischer Fall von Selbst Schuld

Frage vorab: Wäre denn die Reise zum Buchungszeitpunkt auf einem einzelnen, durchgehenden Fahrschein bepreisbar und bei der DB erhältlich gewesen? Ich vermute (auf Basis des "selbst Schuld") mal: ja

Nun die Überraschung:
Das Servicecenter hat

Hier hättest du deinen Bericht auch abbrechen können *scnr*
Die Anzahl der überraschenden Bescheide von dieser "Service"-Stelle ist bei mir nicht geringer als jene der nachvollziehbaren Mitteilungen.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

A) Es war ganz simpel Kulanz und man möchte mich als Fahrgast auch weiterhin für internationale Bahnreisen motivieren.

kann ich mir nach meinen Erfahrungen und dem dazu erfolgten Austausch mit Kundendialog bzw. comfort-Service nicht vorstellen. Tenor von dort: Man muss die EU-Verordnung ausschließlich und strikt Umsetzen, für Kulanz bestehen keinerlei Spielräume.

B) Gestückelte Fahrkarten werden nun rechtlich doch als eine Reisekette anerkannt und ich bin rechtlich ganz regulär entschädigt worden? M. W. sieht das die geltende Rechtslage nicht vor, aber vll. gab es trotzdem Urteile, die dies so angesehen haben?

Sagen wir so: die geltende EU-Rechtslage schließt es jedenfalls nicht aus, einen einzigen Beförderungsvertrag mittels mehrerer Fahrausweise abzubilden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man im SC-FGR Zeit, Lust und Kompetenz hat, hier in juristische Detailaspekte einzusteigen bzw. in strittigen Auslegungsfragen zugunsten des Kunden zu entscheiden.

C) (Am wahrscheinlichsten) Es handelt sich hierbei um Inkompetenz der Mitarbeiter.

Wäre auch meine Vermutung gewesen.

Meine Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass beim SC Fahrgastrechte regelmäßig dubiose Nachfragen kommen

O ja!

Vielleicht war in meinem Fall dem Bearbeiter gar nicht bewusst, dass ich gar keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte habe.

Denkbar - bei mir hat man in umgekehrter Weise mal eine Reise mutwillig in mehrere Erstattungsvorgänge zerlegt, was natürlich eine gewisse Unübersichtlichkeit nach sich zog, besonders als es ab einem gewissen Punkt um den Einspruch gegen die Ablehnung des Widerspruchs auf erneuten Erstattungsantrag auf Entschädiungsdifferenz aus der ersten Teilreise des zweiten Fahrscheins ging... Aber vielleicht wollte man auch nur mit hypertophierender Bürokratie von der weiteren Verfolgung der Anspruchsdurchsetzung abschrecken. Wer weiß das schon?

Nichtsdestotrotz: Ich bin happy und habe das Geld natürlich direkt wieder in die Eisenbahn reinvestiert für eine weitere Fahrt nach London :) Somit schlussendlich eine Win-Win Situation für die DB und mich!

Wenn du es schaffst, der DB Entschädigungszahlungen als Gewinn zu verkaufen, bist du für die Plüschetage im Bahntower durchaus prädestiniert . Pofallahu akbar!


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