? Frage Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

liebe70, Donnerstag, 14.01.2010, 14:22 (vor 6032 Tagen) @ sflori
bearbeitet von liebe70, Donnerstag, 14.01.2010, 14:23

Hallo,

mich würde mal eure Meinung zu folgenden Sonderfällen interessieren:

- Der Zielbahnhof ist mit dem Zug aufgrund Ausfalls nicht mehr zu erreichen. Es fährt jedoch eine Straßenbahn hin, in der das DB-Ticket natürlich nicht gilt. Wird eine Taxifahrt erstattet, wird eine Straßenbahnfahrkarte erstattet oder wird gar nichts erstattet ?

Steht doch in den BB Bahn drin, Punkt 9.1.6, letzter Satz:

" ...oder nimmt er (der Reisende) für die Weiterfahrt ein anderes Verkehrsmittel in Anspruch, weil das preisgünstiger ist, hat er Anspruch auf Ersatz der dafür entstandenen angemessenen Kosten."

Fazit: Es werden die entstandenen Kosten erstattet, egal ob Straßenbahnfahrschein oder Taxi.

- Der Zielbahnhof ist aufgrund Zugausfalls nur noch mit dem Taxi für 80 € zu erreichen, man hat jedoch kein Geld / Kreditkarte dabei. Was könnte in so einem Fall vorgesehen sein ?

Es gilt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (werden m.W. durch die jeweilige Landesregierung erlassen) sowie die "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr" (BO Kraft).

Gruß, Ralf


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