? Frage Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 14.01.2010, 13:34 (vor 6034 Tagen) @ sflori

- Der Zielbahnhof ist mit dem Zug aufgrund Ausfalls nicht mehr zu erreichen. Es fährt jedoch eine Straßenbahn hin, in der das DB-Ticket natürlich nicht gilt. Wird eine Taxifahrt erstattet, wird eine Straßenbahnfahrkarte erstattet oder wird gar nichts erstattet ?

Wie es "offiziell" geregelt ist, weiß ich nicht. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, wenn man irgendeinen Anschluss verpasst, hatte ich bisher weder bei Straßenbahn, Bus, noch U-Bahn bisher irgendwelche Probleme mit einem DB-Ticket. Einfach reinsetzen und losfahren.

Gruß,
Jan

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