? Frage Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

sflori, Donnerstag, 14.01.2010, 12:18 (vor 6035 Tagen)
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 14.01.2010, 12:19

Hallo,

mich würde mal eure Meinung zu folgenden Sonderfällen interessieren:

- Der Zielbahnhof ist mit dem Zug aufgrund Ausfalls nicht mehr zu erreichen. Es fährt jedoch eine Straßenbahn hin, in der das DB-Ticket natürlich nicht gilt. Wird eine Taxifahrt erstattet, wird eine Straßenbahnfahrkarte erstattet oder wird gar nichts erstattet ?

- Der Zielbahnhof ist aufgrund Zugausfalls nur noch mit dem Taxi für 80 € zu erreichen, man hat jedoch kein Geld / Kreditkarte dabei. Was könnte in so einem Fall vorgesehen sein ?


Bye. Flo.


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