Sparpreis London mit BahnCard: Infos und Bemerkungen (Fahrkarten und Angebote)

A-W, Hannover, Samstag, 03.02.2018, 00:12 (vor 2982 Tagen) @ sibiminus

Ganz im Gegenteil: Markieren mit Leuchtstift und Stempeln "Reiseschutz nicht gewünscht" gibt es schon seit Ewigkeiten, ist aber immer mehr in Verruf geraten.

Das ist interessant, denn ich habe das wirklich noch nie früher erlebt, obwohl das nicht mein erstes Besuch wegen Fahrkartenkauf war.

Spätestens seit dem die CRT-Muster diesen kleinen Barcode aufgedruckt bekommen, ist das Beschriften mit Textmarker streng verboten!!!11!einself weil im Erstattungsfall der Beleg durch den Scandienstleister angeblich nicht zuverlässig bearbeitet werden kann.* Der Stempel dient einerseits der Absicherung hinsichtlich einer umfassenden Beratung, ein klein wenig vielleicht auch ein "Psycho-Trick", aber auch um den Kundenwunsch zu dokumentieren, da ein nachträglicher Verkauf nicht zugelassen ist. Kommt leider nur noch bei alteingesessenen kompetenten Reiseberatern zur Anwendung, so mein Eindruck.

Ich kann die Absicherung der DB verstehen, aber ich würde lieber es ist auf der Fahrkarte sichtbar haben, da ein Prospekt der Fahrkartenkontrolle mit dem Stempel gefällt mir nicht (auch wenn ich weiß, dass er keine Rolle in diesem Hinsicht spielt). Ich würde den Textmarker bei weniger erfahrener Kunden bzw. solchen mit eingeschränktem Sehvermögen noch verstehen, aber es wäre mir lieber, wenn ich danach gefragt würde. Denn die Mitarbeiterin wusste, dass ich mit dem Angebot und der Strecke auskenne ;-)

Interessant ist es auch, dass beim Kauf am Automaten noch keine „Reiseschutz“ angeboten wird und trotzdem kein Hinweis ausgedruckt wird. Vielleicht ist das ein Argument mehr für den Automaten...

* Den Zusammenhang konnte mir keiner erklären, da man ja nicht über den Barcode malt. Und schon irgendwie traurig, wenn Prozesse so gedacht werden, dass jede (beratungsintensive) Fahrkarte wieder bei der Ausgabestelle landet (ob als Erstattung, Umtausch oder Fahrgastrechtsfall) und deswegen für den Kunden hilfreiche Hinweise nicht angebracht werden dürfen.

Nicht immer können diese Fahrkarten einfach ins Reisezentrum zurückgebracht werden. Bei den Reklamationen von Zeitkarten und Fahrkarten von/ins Ausland muss man im Fall der Entschädigung oder Erstattung die Fahrkarte im Original (Erstattung) oder als eine Kopie (Entschädigung) bei ServiceCenter Fahrgastrechte auf dem Postweg einreichen. Alle eingesandte Dokumente werden dort nur eingescannt und danach die Papierversionen werden vernichtet. Das würde die Lesbarkeitsargumente erklären. Ich weiß aber auch, dass diese 2D-Barcodes recht oft nicht an der richtiger Stelle ausgedruckt werden, sondern eher einen oder zwei Zentimeter nach unten verschoben, dass kommt dort regelmäßig vor.


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