Sparpreis London mit BahnCard: Infos und Bemerkungen (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Freitag, 02.02.2018, 02:45 (vor 2971 Tagen) @ A-W

Hallo,

Ganz im Gegenteil: Markieren mit Leuchtstift und Stempeln "Reiseschutz nicht gewünscht" gibt es schon seit Ewigkeiten, ist aber immer mehr in Verruf geraten. Spätestens seit dem die CRT-Muster diesen kleinen Barcode aufgedruckt bekommen, ist das Beschriften mit Textmarker streng verboten!!!11!einself weil im Erstattungsfall der Beleg durch den Scandienstleister angeblich nicht zuverlässig bearbeitet werden kann.* Der Stempel dient einerseits der Absicherung hinsichtlich einer umfassenden Beratung, ein klein wenig vielleicht auch ein "Psycho-Trick", aber auch um den Kundenwunsch zu dokumentieren, da ein nachträglicher Verkauf nicht zugelassen ist. Kommt leider nur noch bei alteingesessenen kompetenten Reiseberatern zur Anwendung, so mein Eindruck.

* Den Zusammenhang konnte mir keiner erklären, da man ja nicht über den Barcode malt. Und schon irgendwie traurig, wenn Prozesse so gedacht werden, dass jede (beratungsintensive) Fahrkarte wieder bei der Ausgabestelle landet (ob als Erstattung, Umtausch oder Fahrgastrechtsfall) und deswegen für den Kunden hilfreiche Hinweise nicht angebracht werden dürfen.


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