Mal eine Expertenfrage zum Güterverkehr (Allgemeines Forum)

Martin, Samstag, 09.01.2010, 00:35 (vor 6038 Tagen) @ liebe70

Zu DDR- und Reichsbahnzeiten hatte jeder Betriebseisenbahner auf den Stellwerken, die Aufsichten und Schrankenwärter Zugbeobachtung zu machen.

Das ist auch in Zeiten von DB Mobility Networks Logistics noch so. Vgl. 408.0262:
"Als Bediener eines Stellwerkes, Meldeposten oder wenn es in den Örtlichen Richtlinien bestimmt ist, müssen Sie vorbeifahrende Züge beobachten, sofern dies nicht aus örtlichen Gründen unmöglich ist."

In ESTW-Zeiten ist das nicht mehr möglich.

War aber auch in Zeiten von (großen) Spurplanstellwerken meistens unmöglich, da man vom Arbeitsplatz aus nur die Stellwand sieht und nicht nach draußen.
Aufzustehen und aus dem Fenster zu blicken macht sich aber wieder schlecht, wenn man viele Zug- und Rangierfahrten gleichzeitig abzuarbeiten hat.


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