Mal eine Expertenfrage zum Güterverkehr (Allgemeines Forum)

fabs, Braunschweig, Freitag, 08.01.2010, 20:35 (vor 6036 Tagen) @ moonglum

Moin!
Das Grundlegende wurde ja hier schon erörtert. Da du aber "Expertenfrage" geschrieben hast, noch eine Anmerkung meinerseits (ich will mich hier nicht als "Experte" brüsten, aber schließlich habe ich jeden Tag damit zu tun).

In der DBAG Richtlinie 915.0107 1 (3) (Das ist die so genannte Bremsvorschrift) heißt es:
[...]Bei Güterzügen ist vor jeder Anfahrt/Wiederanfahrt der Lösezustand der Bremse durch Bedienen des Angleichers sicherzustellen.[...] (Hervorhebung von mir)

Wenn ich nun einen Kollegen darauf anspreche, warum er denn den Angleicher nicht gedrückt hat, ernte ich zumeist fragende Blicke. Soll heißen: Dieser Passus ist nach meiner Erfahrung den meisten Lokführern unbekannt.

Was passiert nun beim angleichen?
Die Hauptluftleitung (HLL) hat einen Betriebsdruck von 5,0 Bar. Zum Bremsen wird dieser Druck über das Führerbremsventil gesenkt (1. Bremsstufe bei Güterzügen ist 4,5 Bar; also ein Absinken um 0,5 Bar) und die Steuerventile legen die Bremsen des Zuges an.
Nachdem das Führerbremsventil wieder in Fahrtstellung gelegt wurde, wird der Druck in der HLL wieder auf fünf Bar erhöht und über die Steuerventile lösen die Bremsen aus.
Der Angleicher erhöht den Druck in der HLL um etwa 0,3 - 0,5 Bar und stellt somit auch bei langen Güterzügen das vollständige Lösen der Bremsen sicher. Dieser "Über"druck wird langsam (etwa 0,1 Bar pro Minute) automatisch wieder abgesenkt, sodaß sich - ohne das die Steuerventile die Bremsen anlegen - wieder der Regeldruck von 5,0 Bar einstellt.
Vorstehende Erklärung gilt für moderne (Drehstrom)lokomotiven, bei älteren Loks mit selbstregelnden Knorr D5 Führerbremsventil (z.B. BR 110) funktioniert das vom Prinzip her genau so, allerdings ist dabei etwas mehr Handarbeit erforderlich (z.B. kein automatisches absenken).

Ich will hier nicht behaupten, daß dieser Lokführer den Angleicher nicht betätigt hat; denn es kann selbstverständlich auch ein anderer defekt vorliegen! Allerdings hatte ich - bei konsequenter Anwendung der o.g. Richtlinie - noch nie eine feste Bremse.

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich erklärt?!

Viele Grüße
fabs

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