? Ermittlung Anspruch nach FGR (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 19.10.2017, 09:29 (vor 3119 Tagen) @ wachtberghöhle

Im Tunnel ;-)


Du möchtest die Frage also nicht beantwortet haben. Auch gut.


Auch Rückfragen reagierst Du auch nicht?

Ist doch ganz einfach (und wird hierzuforum auch immer wieder gesagt): Um Fragen beantworten zu können, braucht man meistens genauere Angaben - in diesem Fall hatte ich sogar schon Begründet warum (Upgrade ggf. nur auf Teilstrecke nötig). Da helfen Flapsige Antworten nicht wirklich weiter, und steigern nicht grade die Motivation, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen.

--
Weg mit dem 4744!


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