etwasOT:Zahlungsdiensteaufsichtgesetz,Zahlungsauslösedienste (Fahrkarten und Angebote)

A-W, Hannover, Mittwoch, 27.09.2017, 01:56 (vor 3146 Tagen) @ zugvogel

Es werden aber nicht nur Dienste, die sich mit Zahlungsvorgängen beschäftigen werden und es ist auch nicht nur in Deutschland vorgesehen, denn es handelt sich um die Umsetzung einer neuer EU-Richtlinie genannt als PSD2. Sie erhält eine Reihe an Neuerungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft treten werden.

Bei den Schnittstellen zu einer Bank wird es endlich mit dem Screen-Scraping (also das Parsen von Webseiten anstatt Verwendung einer geeigneter Schnittstelle). Das wird nicht nur zur Zahlungsauslösung verwendet werden können, sondern auch um Kredite anzubieten, in dem man Zugriff auf die eigene Transaktionen zulassen könnte. (Viele Banken stellen die Vorgänge für bis zu 180 Tage in Online Banking zur Verfügung).

Die Richtlinie erzwingt auch das einige Zahlungsmittel ohne weiteren Kosten für den Verbraucher angenommen werden müssen.

Man sollte auch nicht überrascht sein, wenn bald 2 Schritte zum Login in Online Banking werden (z. B. mittels eine TAN-Abfrage).

Mehr kann unter anderem hier gefunden werden:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-EU-Regeln-im-Zahlungsverkehr-Was-auf-Verbr...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ihr-Geld-wird-smart-wie-Fintechs-die-Finanzbran...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-schafft-Aufschlaege-bei-Online-Zahlun...

Viele Grüße,
A-W


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