etwasOT:Zahlungsdiensteaufsichtgesetz,Zahlungsauslösedienste (Fahrkarten und Angebote)
Danke für alle Antworten
Könnte sie aufgrund der neuen Regelungen zukünftig als "zumutbar" eingestuft werden?
Durchaus, wäre für mich auch eine logische Konsequenz wie sie eigentlich auch von einigen Kommentatoren beim Verfahren erwartet wurde. Prinzipiell aber eh egal, da mit der Gesetzesänderung auch Surcharges verboten werden und KK-Zahlung damit zukünftig kostenfrei.
Das ist jetzt ganz ohne Bahnbezug: Bei manchen Händlern gilt: versandkostenfrei ab 300€ Bestellwert, bei Sofortüberweisung ab 30€. Da wäre es schon von Vorteil, wenn man diesen "Zahlungsauslösedienst" guten gewissens nutzen könnte.
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zugvogel,
26.09.2017, 21:16
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ice_pendler,
26.09.2017, 22:30
- etwasOT:Zahlungsdiensteaufsichtgesetz,Zahlungsauslösedienste - sflori, 26.09.2017, 23:43
- GiroPay gibt es doch auch schon ... - martarosenberg, 30.09.2017, 13:43
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DerSimon,
26.09.2017, 22:38
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zugvogel,
26.09.2017, 22:52
- etwasOT:Zahlungsdiensteaufsichtgesetz,Zahlungsauslösedienste - A-W, 27.09.2017, 01:56
- etwasOT:Zahlungsdiensteaufsichtgesetz,Zahlungsauslösedienste - Colaholiker, 27.09.2017, 08:04
- etwasOT:Zahlungsdiensteaufsichtgesetz,Zahlungsauslösedienste - martarosenberg, 30.09.2017, 13:46
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zugvogel,
26.09.2017, 22:52
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ice_pendler,
26.09.2017, 22:30