Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt? (Allgemeines Forum)

DG, Sonntag, 10.09.2017, 08:01 (vor 3119 Tagen)
bearbeitet von DG, Sonntag, 10.09.2017, 08:01

Hallo,

ich hatte es schon in meinem Kroatien-Reisebericht geschrieben: Im EC München-Zagreb fehlte die 1. Klasse, immerhin knapp 8,5 Stunden Fahrt.

Ich hatte ja den bahn.comfort-Service angeschrieben und gefragt, wohin ich mich für eine Erstattung wenden soll, auch in der Hoffnung dass die das unbürokratisch mit einer kleinen Pauschalerstattung oder Bonuspunkten regeln.

Die Antwort nach einer Woche nun: Einige Textbausteine die auf das Servicecenter Fahrgastrechte (SCFGR) verweisen, da diese bei Zugverspätungen und -ausfällen Zuständig seien. Ich möge ein Fahrgastrechteformular (FGRF) für eine zügige Bearbeitung verwenden.

Das erscheint mir relativ sinnlos, da es keine nennenswerte Verspätung gab, sondern lediglich nicht der gewünschte Komfort, bzw. da das sehr relativ ist, nicht die gebuchte/bezahlte Wagenklasse zur Verfügung stand.

Als ich zuletzt ein solches gesehen habe, gab es auf dem FGRF dafür nichts zum Ankreuzen/Eintragen.

Daher hier mal die Frage: Hatte jemand schon einen solchen Fall, und gibt es überhaupt einen Erstattungsanspruch? Immerhin betrifft es deutlich über die Hälfte der Fahrt, und auch einen Fernverkehrszug...

Besten Dank für alle sachdienlichen Hinweise!


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