! Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt (Allgemeines Forum)
Guten Morgen,
ich hatte einen solchen Fall bisher nur bei einer nationalen Fahrkarte zum Sparpreis. Ich ging damals in Reisezentrum, wo man nach einiger Recherche zu dem Entschluss kam, die Fahrkarte müsse zum Kundendialog nach Bamberg geschickt werden. Man gab mir gleich einen entsprechend bedruckten Briefumschlag mit. Nach einiger Zeit kamen dann die 20 Euro und eine Bestätigung per Post. Man hatte mir das Fehlen der 1. Klasse damals im Zug auf der Fahrkarte bestätigt.
Zu deinem Fall habe ich Folgendes gefunden:
"Ab 15.06.2017 gilt folgender Wortlauft: Wenn in Zügen des Fernverkehrs nur Wagen der 2. Klasse genutzt werden konnten, obwohl die Züge planmäßig auch die 1. Klasse führen, haben Inhaber einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ für die 1. Klasse einen Anspruch auf Erstattung in Höhe des Fahrkartenwerts für die einfache Fahrt bis zu einem Höchstbetrag von 30 € pro Person und Fahrt. Für Fahrkarten mit BahnCard/RAILPLUS-Rabatt beträgt der maximale Erstattungsbetrag 22,50 € pro Person und Fahrt."
Quelle (S. 26)
Die Antwort nach einer Woche nun: Einige Textbausteine die auf das Servicecenter Fahrgastrechte (SCFGR) verweisen, da diese bei Zugverspätungen und -ausfällen Zuständig seien. Ich möge ein Fahrgastrechteformular (FGRF) für eine zügige Bearbeitung verwenden.
Das erscheint mir relativ sinnlos, da es keine nennenswerte Verspätung gab, sondern lediglich nicht der gewünschte Komfort, bzw. da das sehr relativ ist, nicht die gebuchte/bezahlte Wagenklasse zur Verfügung stand.
Das unsinnige Verweisen an das SC-FGR kenne ich leider auch vom Kundendialog.
Allerdings handelt es sich bei dieser Angelegenheit nicht um eine Regelung aus den Fahrgastrechten, sondern den Beförderungsbedingungen. Somit ist die DB der richtige Ansprechpartner. Und da dort m. W. keine "passendere" Abteilung kontaktierbar ist, bleibt nur der zähe Weg über den Kundendialog übrig. Vielleicht klappt es bei dir ja aber auch im Reisezentrum, einen Versuch ist es sicherlich wert.
Leider muss ich nach einigen Erfahrungen in letzter Zeit sagen: Unkomplizierte, kundenorientierte Lösungen findet man bei der DB außerhalb der Züge leider nur höchstselten. Doch vielleicht ändert sich das eines Tages...
Beste Grüße
SEE 238
gesamter Thread:
- Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt? -
DG,
10.09.2017, 08:01
- ! Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt -
SEE 238,
10.09.2017, 08:53
- Danke - DG, 10.09.2017, 09:54
- Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt? -
markman,
10.09.2017, 20:32
- Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt? -
DG,
10.09.2017, 22:44
- Kopie der Fahrkarte genügt
-
Matze86,
10.09.2017, 23:29
- Bei der Öbb leider nicht -
Radler97,
11.09.2017, 00:23
- Jup... - J-C, 11.09.2017, 03:23
- Bei der Öbb leider nicht - markman, 11.09.2017, 10:14
- Bei der Öbb leider nicht -
Radler97,
11.09.2017, 00:23
- Kopie der Fahrkarte genügt
- Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt? -
DG,
10.09.2017, 22:44
- ! Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt -
SEE 238,
10.09.2017, 08:53