Fußnote (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 31.08.2017, 13:38 (vor 3121 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 31.08.2017, 13:39

Die VO EG 1371/2007 greift erst ab einer zu erwartenden Verspätung am Ziel von mindestens 60 Minuten, es käme also auf den konkreten Anschlussverlust und die jeweilige dann am Ziel zu erwartende Verspätung an. Ziemlich sicher würde das Procedere dann wie von Bambalouni beschrieben aussehen.


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