Nein (Fahrkarten und Angebote)

Nordy, Mittwoch, 30.08.2017, 23:43 (vor 3121 Tagen) @ Bambalouni

siehe Hier: http://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UE.22.0.html

Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:
Bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen
oder
Die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann
Andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Sie müssen eine eventuell erforderliche Fahrkarte/ einen Produktübergang zunächst bezahlen und können die Kosten anschließend geltend machen. Erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets) sind von dieser Regelung ausgenommen.

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gilt auch für Nachtzüge, obwohl sicher bis zur Abfahrt auch dort noch gekauft werden könnte

Es bedeutet, das ein Zug, für den eine Reservierung erforderlich ist, nie ein geeigneter Zug zur Anwendu+ng von Fahrgastrechten sein kann.


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