2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Montag, 26.06.2017, 22:44 (vor 3234 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Henrik, Montag, 26.06.2017, 22:45

Es müsste wohl darauf hinauslaufen, dass auf Nachfrage des Kontrolleurs die Bahncard der zweiten Person während der Kontrolle (oder eben im Nachgang bei der Beschwerdestelle gegen diese ca. 7 EUR Gebühr, um ein Schwarzfahren abzuwenden) vorgezeigt werden muss.

während der Kontrolle klappts nur im Zug mit dem Beisatz "Kollege is grad auf Klo, dieses is seine BC25", sofern es nicht zulässig ist (vgl. JeDi / https://community.bahn.de/questions/934001-city-ticket-fur-wen-gultig).
Im Nachgang klappt es demnach dann nicht, da auf dem Namen des Tickets keine BC25 ausgestellt ist.

Wieso das denn? Im Nachlauf kann man in der überwältigenden Mehrheit der Fälle davon ausgehen, dass ein Zangenabdruck auf dem Ticket für den regulären Ablauf bürgt.

ja. in dem Falle wird doch eh nicht nochmal nach der BahnCard gefragt. im SPNV (Bus, Tram, U-Bahn, ..) wird ja eh nicht nach der BahnCard gefragt, geschweige denn Identitätsabgleiche (Name auf dem Onlineticket & Perso).

Um den Vorlauf gings wohl auch..
und eben der grundsätzlichen Gültigkeit des FV-Tickets im FV-Zug.

moment..
die grundsätzliche Gültigkeit des beschriebenen FV-Tickets im FV-Zug stand außer Frage?
oder doch? ("Weil die Fahrkarte der Vorlage mindestens einer BahnCard bedingt.")
wenn gültig im FV, dann kommt im ICE nen Zangenabdruck drauf und alles is gut in der S-Bahn anschließend, steht ja eh nicht drauf auf der Fahrkarte, wer von beiden denn nun der BC25-Besitzer ist


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