2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Montag, 26.06.2017, 21:44 (vor 3235 Tagen) @ musicus

Also die Kontrolletis sind auf der Suche nach einer Möglichkeit, eine Fahrpreisnacherhebung auszustellen, nicht umgekehrt. Schon gar nicht in der Beratung der Kunden.
Sie haben diese neuen MT-Terminals zur Hand, die online sofort die Gültigkeit überprüfen können. Wenn ein Ticket plötzlich nicht eingelesen werden kann (aus welchem Grund auch immer), liegt zunächst eine Fahrt ohne ein gültiges Ticket vor. Da wird auch garantiert nicht diskutiert. Es wird auch nicht irgendwo angerufen, damit diese dann die Auftragsnummer überprüfen sollen.

Einem Zugbegleiter einen Betrug zu unsterstellen, wenn er nicht sauber kontrolliert, ist abwegig. Er darf sowohl Zangenabdruck als auch das MT-Terminal (versehentlich) blind einsetzen. Er darf Fehler machen, jedoch nicht der Fahrgast. Dieser muss ggf. die Gültigkeit nachweisen. Er muss auch (streng genommen) überprüfen, dass die Zange korrekt eingestellt ist, was häufig nicht immer der Fall ist.


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