2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 26.06.2017, 18:54 (vor 3235 Tagen) @ musicus

...und das im engen Sinne.

2.3 Inanspruchnahme des Rabatts
Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle.

Die Modalitäten für das City-Ticket werden im angesprochenen Absatz noch nicht einmal angerissen. Vielmehr legen die +city-Bedingungen lediglich fest, dass der Zusatz +city auf alle irgendwie BC-rabattierten FV-Fahrscheine im Inland für Distanzen >100km angewandt wird und dabei allen auf der Fahrkarte Reisenden zuteil wird, ohne dass alle Reisenden einer BC bedürfen. Ich kann die Frage nur wiederholen: Warum sollte angesichts dieser Umstände (+city ist für Reisende ohne BC tariflich vorgesehen) die Nutzung von +city die Vorlage einer BC bedingen?

Weil die Fahrkarte der Vorlage mindestens einer BahnCard bedingt. Außer du fährst mit einem +City-Fahrschein, der keine BahnCard-Ermäßigung hat.

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Weg mit dem 4744!


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