Zugbindung/FGR bei mehrtägiger Auslandsreise (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade auf einer 3-tägigen Fahrt von Dänemark nach Deutschland mit einem Sparpreis Europa. Abfahrt am 28.5., Ankunft in D am 30.5. Es ist ein Sparpreisticket, wo die Zugbindung ja erst in Deutschland gilt, ab Flensburg (Gr) und zwar erst ab heute (30.5.). Das Ticket ist aber bis 31.5. gültig.
Dass man bei Inlandssparpreisen innerhalb eines Tages Anspruch auf den gewählten Aufenthalt hat, weiß ich
Woher? Meiner Einschätzung nach ist das eine Kulanzleistung der Bahn, zumal sich alle Ansprüche aus Fahrgastrechten aus zu erwartender oder tatsächlicher Verspätung am Zielbahnhof ergeben. Unlängst gab es eine ähnliche Diskussion.
aber bei mehrtägigen Fahrten und Aufenthalten über Nacht bin ich unsicher - hat jemand Erfahrung damit?
Vor zwei Jahren habe ich mich wegen eines analogen Falls an die facebook-Meckerecke gewandt: Keine Verspätung am Ziel, keine Kulanz. Ich bin dann so gefahren, wie auf dem SP abgedruckt.
2. Wenn ich eh eine Nacht länger bleibe, würde ich ungerne am 1.6. mit der ersten Verbindung am Morgen, sondern natürlich lieber später, ist das auch erlaubt?
Schwierig, da dein Ticket ja nur bis zum 31.05. gilt. So wie ich deine Schilderung verstehe, ist eine weitere Verlängerung der Gültigkeit nicht angezeigt, auch bei Beibehaltung der ursprünglich gewünschten Aufenthaltsdauer ist eine Weiterreise am 31.05. möglich und zumutbar.
Alternativ habe ich gesehen, dass ich einfach einen neuen Sparpreis für die Fahrt nach D morgen buchen könnte (ist sogar ein paar Euro billiger als das ursprüngliche Ticket).
Könnte ich auch diese Variante wählen und das alte Ticket teilweise erstatten lassen (Fahrtabbruch wegen Zugausfall und zu erwartender Verspätung >60 Minuten)?
Kaum. Man müsste den Nachweis/die Argumentation führen, dass durch den Zugausfall eine Verspätung am Ziel von mehr als 60 Minuten nahe läge - durch den eingebauten Aufenthalt wird das schwierig.
Wenn du dir der Kulanz der DB hinsichtlich der gewählten und einzuhaltenden Aufenthaltsdauer so sicher bist, kannst du ja den "neuen" SP für morgen buchen und ihn mit der Begründung, die Buchung sei zur Wahrung der einst vereinbarten Aufenthaltsdauer unabdingbar gewesen, zu Erstattung einreichen. Ob das klappt...? Ich weiß es nicht.
Und schließlich noch die praktische Seite: die Dame im Reisezentrum in Aarhus wollte mir leider keine schriftliche Bestätigung über den Zugausfall geben, sie meinte, die DB könne auf die Informationen zugreifen. Stimmt das denn?
Vermutlich.
Leider stand die Verspätung nicht im DB Navigator (dort haben nur vereinzelte dänische Züge Echtzeitinformationen), allerdings im dänischen "Rejseplanen", wovon ich zumindest einen Screenshot habe.
Fein. Vertrauen ist gut, Vorsorgen ist besser.
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mdst,
30.05.2017, 09:47
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musicus,
30.05.2017, 10:41
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