Zugbindung/FGR bei mehrtägiger Auslandsreise (Fahrkarten und Angebote)
2. Wenn ich eh eine Nacht länger bleibe, würde ich ungerne am 1.6. mit der ersten Verbindung am Morgen, sondern natürlich lieber später, ist das auch erlaubt?
Schwierig, da dein Ticket ja nur bis zum 31.05. gilt. So wie ich deine Schilderung verstehe, ist eine weitere Verlängerung der Gültigkeit nicht angezeigt, auch bei Beibehaltung der ursprünglich gewünschten Aufenthaltsdauer ist eine Weiterreise am 31.05. möglich und zumutbar.
Achso, da habe ich mich vertan. Ich meinte, dass ich am 31.5. nach D fahren will, also 1 Tag später als die Zugbindung, aber noch im Rahmen der Gültigkeit des Tickets (da es ja insgesamt 4 Tage gilt).
Richtig, um die ursprünglichen Aufenthaltsdauer beizubehalten ist also keine Verlängerung der Gültigkeit notwendig, wohl aber die Weiterfahrt mit der nächstmöglichen Verbindung nach dem zuggebundenen Zug (und diese ist dann eben erst am nächsten Tag, da die zuggebundene Verbindung die letzte des Tages ist).
Alternativ habe ich gesehen, dass ich einfach einen neuen Sparpreis für die Fahrt nach D morgen buchen könnte (ist sogar ein paar Euro billiger als das ursprüngliche Ticket).
Könnte ich auch diese Variante wählen und das alte Ticket teilweise erstatten lassen (Fahrtabbruch wegen Zugausfall und zu erwartender Verspätung >60 Minuten)?
Kaum. Man müsste den Nachweis/die Argumentation führen, dass durch den Zugausfall eine Verspätung am Ziel von mehr als 60 Minuten nahe läge - durch den eingebauten Aufenthalt wird das schwierig.
Wenn du dir der Kulanz der DB hinsichtlich der gewählten und einzuhaltenden Aufenthaltsdauer so sicher bist, kannst du ja den "neuen" SP für morgen buchen und ihn mit der Begründung, die Buchung sei zur Wahrung der einst vereinbarten Aufenthaltsdauer unabdingbar gewesen, zu Erstattung einreichen. Ob das klappt...? Ich weiß es nicht.
Gut, vielleicht versuche ich die Variante. Ich hatte in der Vergangenheit schon mal einen Fall, wo ich eine Reise gar nicht angetreten habe, da aufgrund eines Zugausfalls ein geplanter Aufenthalt nicht mehr bei pünktlicher Ankunft am Endziel realisiert werden konnte. Allerdings war das eben Inland und es ging um einen Aufenthalt von wenigen Stunden. Das Servicecenter FGR hat das damals ohne Probleme akzeptiert.
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mdst,
30.05.2017, 09:47
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musicus,
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